
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, Vermögen aufzubauen. Doch wie werden diese Leistungen steuerlich behandelt? Grundsätzlich sind VL steuer- und sozialversicherungspflichtig, da sie als Teil des Bruttogehalts gelten. Die genaue steuerliche Behandlung hängt jedoch von der gewählten Anlageform ab.
VL in verschiedenen Anlageformen
Bei klassischen Anlageformen wie Banksparplänen, Bausparverträgen oder Aktienfonds werden die VL dem Bruttogehalt hinzugerechnet. Auf dieses erhöhte Gehalt fallen die üblichen Steuern und Sozialabgaben an. Nach Abzug dieser Abgaben wird der VL-Betrag auf das entsprechende Sparkonto überwiesen, wodurch sich das Nettogehalt entsprechend verringert.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält monatlich 40 Euro VL vom Arbeitgeber und stockt diesen Betrag um 40 Euro aus eigener Tasche auf. Das Bruttogehalt erhöht sich somit um 80 Euro, was zu höheren Abzügen führt. Dennoch profitiert der Arbeitnehmer langfristig von der Ansparung und möglichen staatlichen Förderungen.
VL in der betrieblichen Altersvorsorge
In einigen Branchen, wie der Metall- und Elektroindustrie, werden VL direkt in die betriebliche Altersvorsorge investiert. Diese Beiträge sind während der Einzahlungsphase steuer- und sozialabgabenfrei, da sie direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden. Die Besteuerung und die Sozialabgaben erfolgen erst bei der Auszahlung im Rentenalter. Dies führt dazu, dass Arbeitnehmer während der Einzahlungsphase ein höheres Nettogehalt haben.
Staatliche Förderungen
Der Staat unterstützt VL-Sparer mit der Arbeitnehmersparzulage. Diese Zulage ist steuerfrei und wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die genauen Bedingungen und Einkommensgrenzen variieren je nach Anlageform und sollten individuell geprüft werden.
Wichtige Hinweise zur Steuer
Obwohl VL während der Ansparphase steuerlich begünstigt sein können, sind die Erträge aus den Anlagen, wie Zinsen oder Dividenden, in der Regel steuerpflichtig. Es empfiehlt sich daher, einen Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Bank oder dem Anlageinstitut zu stellen, um den Sparerpauschbetrag von derzeit 1.000 Euro pro Jahr für Ledige (2.000 Euro für Verheiratete) zu nutzen.
Zudem sollten VL-Sparer beachten, dass bei vorzeitiger Verfügung über das angesparte Vermögen staatliche Förderungen zurückgezahlt werden müssen und steuerliche Nachteile entstehen können. Es ist daher ratsam, die vertraglich festgelegten Sperrfristen einzuhalten.
Fazit
Vermögenswirksame Leistungen bieten eine gute Möglichkeit, mit Unterstützung des Arbeitgebers und des Staates Vermögen aufzubauen. Arbeitnehmer sollten sich jedoch über die steuerlichen Auswirkungen und die Bedingungen der jeweiligen Anlageform im Klaren sein, um optimale Vorteile zu erzielen.